Über stundenlohnrechner.eu
stundenlohnrechner.eu rechnet Monats- und Jahresgehälter in Stundenlöhne um und ordnet das Ergebnis ein: gegenüber dem Mindestlohn, gegenüber einem anderen Jobangebot und gegenüber den Stunden, die tatsächlich gearbeitet werden. Die weiteren Seiten führen die Rechnung dort fort, wo der Stundenlohn gebraucht wird: beim Netto, bei Überstunden, Zuschlägen, Resturlaub, Teilzeit, im Minijob, bei der Kalkulation als Selbstständiger und wenn der Mindestlohn unterschritten wurde.
Wofür der Rechner gebaut wurde
Arbeitsverträge nennen fast immer ein Monatsgehalt und eine Wochenarbeitszeit, selten einen Stundenlohn. Genau diese Zahl wird aber gebraucht, sobald es um Geld für einzelne Stunden oder Tage geht: bei der Auszahlung von Überstunden, bei der Abgeltung von Urlaub, beim Vergleich mit dem Mindestlohn oder bei der Frage, ob ein besser bezahltes Angebot mit mehr Wochenstunden pro Stunde wirklich mehr bringt. Viele Rechner im Netz liefern dafür unterschiedliche Ergebnisse, weil sie mit unterschiedlich langen Monaten rechnen: Mit 4 Wochen pro Monat werden aus 3.000 € bei 40 Stunden 18,75 €, mit 13 Wochen pro Quartal 17,31 €. Das Projekt rechnet einheitlich mit dem Quartalsfaktor, nennt die Abweichung zu anderen Faktoren und zeigt zu jedem Ergebnis den Rechenweg, damit sich jede Zahl mit einem Taschenrechner nachprüfen lässt.
Formeln und Werte, mit denen gerechnet wird
Alle Ergebnisse folgen wenigen festen Formeln, die auch in Lohnbüros und bei der Deutschen Rentenversicherung üblich sind. Die gesetzlichen Werte gelten für 2026; bereits beschlossene Änderungen ab 1. Januar 2027 sind daneben eingerechnet.
- Monatsstunden
- Wochenstunden × 13 ÷ 3, bei 40 Stunden also 173,33
- Stundenlohn aus dem Monatsgehalt
- Monatsgehalt ÷ Monatsstunden
- Stundenlohn aus dem Jahresgehalt
- Jahresgehalt ÷ 52 ÷ Wochenstunden, Sonderzahlungen eingeschlossen
- Effektiver Stundenlohn
- Jahresbrutto ÷ tatsächlich gearbeitete Jahresstunden nach Abzug von Urlaub und Feiertagen, zuzüglich unbezahlter Überstunden
- Gehalt aus dem Stundenlohn
- Stundenlohn × Wochenstunden × 13 ÷ 3
| Wert | 2026 | ab 2027 | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| Gesetzlicher Mindestlohn | 13,90 € | 14,60 € | Mindestlohngesetz, Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung |
| Minijob-Grenze | 603 € | 633 € | § 8 SGB IV |
| Obergrenze Midijob | 2.000 € | 2.000 € | § 20 SGB IV |
| Grundfreibetrag Einkommensteuer | 12.348 € | – | § 32a EStG |
| Steuerfreie Zuschläge | 25 bis 150 % | unverändert | § 3b EStG |
| Beitragsbemessungsgrenze Renten- und Arbeitslosenversicherung | 8.450 € | – | Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026 |
| Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung | 5.812,50 € | – | Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026 |
| Durchschnittlicher Bruttostundenlohn | 27,28 € | – | Statistisches Bundesamt, Verdiensterhebung April 2024 |
Quellen der Werte und Aktualisierung
Gesetzliche Werte stammen aus den Gesetzestexten und Verordnungen selbst, nicht aus Zusammenfassungen Dritter. Rechtsfragen wie die Anrechnung auf den Mindestlohn, die Abgeltung von Urlaub oder die Bezahlung von Überstunden folgen der veröffentlichten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. Ändert sich ein Wert, werden Rechner und Texte zum Stichtag angepasst.
- Mindestlohn und Aufzeichnungspflichten: Mindestlohngesetz
- Minijob- und Midijob-Grenzen: Sozialgesetzbuch IV
- Höchstarbeitszeit, Ruhezeiten, Nachtarbeit: Arbeitszeitgesetz
- Steuerfreie Zuschläge und Lohnsteuertarif: Einkommensteuergesetz
- Urlaub und Urlaubsabgeltung: Bundesurlaubsgesetz
- Teilzeit und Brückenteilzeit: Teilzeit- und Befristungsgesetz
- Beitragssätze und Beitragsbemessungsgrenzen: Sozialgesetzbücher und Rechengrößenverordnung des jeweiligen Jahres
- Durchschnittsverdienste: Verdiensterhebung des Statistischen Bundesamts
Jährlich ändern sich vor allem Grundfreibetrag, Beitragsbemessungsgrenzen und der durchschnittliche Zusatzbeitrag der Krankenkassen, alle zwei Jahre in der Regel der Mindestlohn und mit ihm die Minijob-Grenze. Netto-Tabellen werden mit den Werten des jeweiligen Jahres neu berechnet.
Rechnen ohne Datenübertragung
Alle Rechner laufen vollständig im Browser. Eingegebene Gehälter, Stunden und Ergebnisse werden nicht an einen Server geschickt, nicht gespeichert und nicht in die Adresse der Seite geschrieben. Wer die Seite neu lädt, beginnt mit den Standardwerten. Es gibt keine Konten, keine Anmeldung, keine Analyse-Werkzeuge und keine Werbenetzwerke, die Eingaben auswerten könnten. Deshalb lassen sich auch sensible Zahlen wie das eigene Gehalt oder ein Jobangebot gefahrlos durchrechnen. Was der Server beim Abruf einer Seite technisch protokolliert, steht in der Datenschutzerklärung.
Grenzen der Ergebnisse
Die Rechner liefern Bruttowerte nach den gesetzlichen Regeln und den üblichen Rechenwegen der Lohnabrechnung. Sie kennen nicht den einzelnen Tarifvertrag, die Betriebsvereinbarung oder Sonderklauseln im Arbeitsvertrag, die Zuschläge, Sonderzahlungen, Urlaubsansprüche oder die Berechnung des Urlaubsentgelts anders regeln können. Netto-Angaben sind Richtwerte für typische Konstellationen; der genaue Betrag hängt von Steuerklasse, Freibeträgen, Krankenkasse, Kinderzahl und Wohnort ab und steht nur auf der eigenen Gehaltsabrechnung.
Bei schwankenden Arbeitszeiten ist das Ergebnis nur so genau wie der eingegebene Durchschnitt. Bei einem Lohnstreit ersetzt die Rechnung keine Prüfung durch Gewerkschaft, Fachanwalt oder Arbeitsgericht, sie ist aber eine belastbare Grundlage für das erste Gespräch und für ein Forderungsschreiben an den Arbeitgeber.